Ziel der vorliegenden Abhandlung ist es, Reinachs Hauptwerk einem breiteren Publikum vorzustellen und damit einen - nach hier vertretener Ansicht berflligen - Beitrag zu seiner Wiederentdeckung zu leisten. Dazu fhrt die Abhandlung zunchst in Reinachs Rechtsphnomenologie ein und weist Wege zu einer Reinach-Rezeption, die von phnomenologischen Denkvoraussetzungen weitgehend unabhngig sind.
Die nachfolgenden Kapitel entfalten drei zentrale Grundbegriffe, auf denen das Gebude von Reinachs Rechtstheorie aufruht: Versprechen als Grundbegriff des Schuldrechts, Gehren als Grundlage des Sachenrechts sowie Bestimmen als Ausgangspunkt der gesamten positiven Rechtsordnung. Das abschlie ende Kapitel ordnet diese Erkenntnis in den Kontext alternativer rechtstheoretischer Entwrfe ein und fragt nach der Fruchtbarkeit einer heutigen Beschftigung mit Reinachs Theorie.
Das Ziel der Abhandlung ist erreicht, wenn es gelingt, die Brauchbarkeit von Reinachs sprachphnomenologischem Ansatz im Zusammenhang aktueller Privatrechtsdebatten zu erweisen. Das Thema der vorliegenden Abhandlung knnte daher kurz zusammengefasst auch lauten: Versprechen, Gehren, Bestimmen - Privatrecht erklrt durch drei performative Verben.